…der Ball liegt dann beim Arbeitgeber!
Jun. 2017, GefährdungsanzeigenDamit Fliegen sicher bleibt: ver.di rät, im Bodenverkehrsdienst Gefährdungsanzeigen stellen
Jeder, der im Bodenverkehrsdienst auf Flughäfen arbeitet, kennt das: Zu wenig Personal da, Check-In-Mitarbeiterinnen hasten im Laufschritt quer durch das Terminal von einer Passagierabfertigung zur anderen. Auf dem Vorfeld sollen Rampenagenten mitunter zwei Maschinen gleichzeitig ordnungsgemäß abfertigen und damit die Kommunikation zwischen den Beteiligten an der Abfertigung und den Piloten sicher stellen. Pausen können nicht genommen werden. Das macht Stress, da drohen Fehler, kommt es womöglich zu Beschädigungen oder gar Unfällen. Doch verantwortlich für solche Missstände sind die Arbeitgeber. Die Beschäftigten haben ein wirksames Mittel, das eindeutig klarzumachen: Sie stellen eine Gefährdungsanzeige.
Eine Überlastungs- oder besser Gefährdungsanzeige ist eine Warnung an den Arbeitgeber, dass unter den gegebenen Bedingungen Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten, für Passagiere, aber auch Gefahren für Maschinen und Material nicht auszuschließen sind.
Viele wissen es nicht, aber zu einer solcher Anzeige sind Beschäftigte gesetzlich sogar verpflichtet. Sie soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, Gefahren abzustellen und Problemlösungen zu finden. Sie sichert aber auch, dass Beschäftigte für mögliche Folgen gemeldeter Überlastung oder mangelnder Arbeitsorganisation besser vor Haftung geschützt sind.
In einigen Bodenverkehrsdienst Unternehmen an den deutschen Flughäfen werden Gefährdungsanzeigen bereits konsequent genutzt: „Schon unser Vorgängerbetriebsrat hat dafür geworben, wir machen das seit 2014 ganz offensiv“, erzählt André Fernitz. Das Betriebsratsmitglied führt die Statistik. Bei der Aviation Ground Services – in Berlin-Tegel und in Schönefeld tätig – wurde 2016 ein trauriger Rekord von 326 solcher Anzeigen erreicht. Bis Mitte Juni dieses Jahres sind es schon wieder 131. „Sie kommen fast alle aus der Abteilung Operations“, weiß der verd.i-Aktive. „Die ist total unterbesetzt. Das Unternehmen weiß das, reagiert aber viel zu langsam.“ Zu 80 Prozent beträfen die Anzeigen Arbeitsverdichtung, aus der mögliche Gefahren erwachsen. Um die Personalengpässe zu beheben, könnten etwa Leiharbeiter, die bereits eingearbeitet sind, geschult und dann unbefristet eingestellt werden. Das durchzusetzen, sei für die Interessenvertretung ein ständiger Kampf. Die Gefährdungsanzeigen legten den Finger auf die Wunde und nähmen die Beschäftigten aus der Schusslinie. Wiederholt Gefährdung anzuzeigen, sei oft wirksamer als langes Reden. André Fernitz, der auch Mitglied der ver.di-Tarifkommission ist, hält solche Anzeigen auch bei anderen Bodenverkehrsunternehmen für sinnvoll.
„Wir unterstützen solche Anzeigen und helfen dabei, dass diese vielerorts möglichst gleichzeitig gestellt werden, damit die Arbeitgeber die bestehenden Missstände endlich ernst nehmen und die Gefährdungsanzeigen nicht als Einzelfälle ignorieren können.“, sagt ver.di-Tarifsekretärin Katharina Wesenick.
Mit jeder solchen Gefährdungsanzeige, die übrigens eine Urkunde ist und nicht vernichtet werden darf, „geben die Beschäftigten die Verantwortung dorthin zurück, wo sie hingehört: an den Arbeitgeber“. Egal, ob es um Personalmangel, fehlende Ausrüstung bzw. Schutzkleidung, defekte Arbeitsmittel oder auch unzureichende Arbeitsabläufe oder mangelnde Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten geht: Eine Gefährdungsanzeige verpflichtet den Arbeitgeber, eine konkrete Lösung für das gemeldete Problem zu finden. kann das für ihn weitreichende negative Folgen haben.
ver.di unterstützt seit Anfang Juli mit umfangreichen Informationsmaterialen die Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
Ganz wichtig: Die Anzeigen müssen bei den Vorgesetzten abgegeben werden, bevor eine Gefährdung eintritt. Und sie sollten immer auch an Vertrauensleute und Betriebsräte weitergeleitet werden. Nur dann kann die Interessensvertretung belegen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt: „Wir wollen die Gesundheit und Arbeitssicherheit unserer Mitglieder und aller Beschäftigten in den Bodenverkehrsdiensten schützen. Die Gefährdungsanzeigen erinnern die Arbeitgeber an ihre Fürsorgepflicht.“ sagt Katharina Wesenick.