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Beendigung?! Wie geht es denn weiter? Ende der Arbeitszeitreduzierung! Aber was ist mit der Bezahlung?!

Beendigung?! Wie geht es denn weiter? Ende der Arbeitszeitreduzierung! Aber was ist mit der Bezahlung?!

Liebe ver.di Mitglieder,
unser erstes Flugblatt konnte eine ordentliche betriebliche Reichweite erzielen. Es ist erfreulich, dass die
Information schnell durch die Belegschaft gegangen ist. Und es kamen natürlich Fragen über Fragen….
Zunächst ist der aufmerksamen Leserin/ dem aufmerksamen Leser aufgefallen, dass im Flugblatt vom
27.07.2022 zwar über die Beendigung der Arbeitszeitreduzierung informiert wurde, aber nicht über die
Regelungen zur Zukunft der Entgelte. Es bleibt zunächst, trotz der Arbeitszeiterhöhung ab 01.09.2022, bei den Regelungen aus dem Notlagentarifvertrag Flughafen und seinen Anlagen. Somit kommt die nächste Entgelttabelle aus Anlage A des Notlagentarifvertrags Flughafen mit dem 01. Oktober 2022 zum tragen!

Wie in unserem ersten Flugblatt beschrieben, hat ver.di die Geschäftsführung der FSG zu Verhandlungen/
Gesprächen aufgefordert. Leider ist dies von Seiten der Geschäftsführung abgelehnt worden. Dies bedauert ver.di sehr!

ver.di hat am Frankfurter Flughafen mit der Arbeitgeberseite eine Vereinbarung getroffen, dass die höheren Tabellenentgelte des 01.10.2022 und des 01.04.2023 der Anlage A des Notlagentarifvertrags bereits zum 01.08.2022 Anwendung finden.

Eine solche Lösung muss aus Sicht der ver.di auch
für den Stuttgarter Flughafen her!

ver.di hofft, dass die Geschäftsführung doch noch das Gesprächsangebot annimmt und nach einer Lösung außerhalb des bestehenden Notlagentarifvertrags für die Beschäftigten der FSG sucht. Denn der Notlagentarifvertrag hält weitere Handlungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber bereit, welche aus Sicht der ver.di spätestens nach dem Ende des nächsten Quartals in Betracht gezogen werden sollten.

Das Quartal endet am 30.09.2022 und ver.di bleibt bis dahin am Ball und hält euch natürlich weiter auf dem Laufenden! Die Tarifrunde öffentlicher Dienst steht schon vor der Tür und auch hier
müssen die Beschäftigten mitgenommen werden.

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