Winterdienst
Nov 2015, StuttgartDie Verantwortlichen für die Planung des Winterdienstes haben ihr Konzept für die kommende Saison vorgestellt:
Bei einer Wettervorhersage, die Schnee sagt, sollen Kolleginnen und Kollegen der Winterdienst-Rufbereitschaft vorsorglich nachhause geschickt werden. Hintergrund ist, dass das Arbeitszeitgesetz die Arbeitszeit auf 10 Stunden begrenzt. In den vergangenen Jahren gab es im Winterdienst ab und an Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorgaben. Verständlicherweise möchte der Arbeitgeber nicht gegen die Höchstarbeitszeit verstoßen und plant daher, die Kolleginnen und Kollegen der Winterdienst-Rufbereitschaft bei entsprechender Wetterlage vorsorglich nachhause zu schicken.
Wenn der Betriebsrat dieser Lösung zustimmt, ist eigentlich alles in Ordnung.
Die Medaille hat jedoch zwei Seiten: Wenn es schneit, gibt es keine Probleme. Aber was ist, wenn der Schnee ausbleibt? Wenn die Winterdienstler nicht gerufen werden? Hier gehen die Meinungen weit auseinander.
Vorstellungen des Arbeitgebers:
Die Beschäftigten klären mit den Vorgesetzten ab, wie sie die entstandenen Fehlzeiten ausgleichen können.
Oder:
Sollte ein Winterdienstler im Laufe der Saison ein Minus auf dem Arbeitszeitkonto verbuchen, will der Arbeitgeber einen „angemessenen Ausgleich“ vornehmen. Das heißt, wenn ein Winterdienstler Plusstunden hat, opfert er diese für den Winterdienst. Minusstunden, die durch den Winterdienst entstanden sind, werden vom Arbeitgeber ausgeglichen.
In beiden Fällen trägt der Winterdienstler das Risiko.
Das ist aber nicht richtig: das betriebliche Risiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Wer zum Dienst erscheint, erfüllt die arbeitsvertraglichen Pflichten. Wenn der Arbeitgeber dich nachhause schickt, nimmt er deine Arbeit nicht an. Wenn es dann nicht schneit, muss er die ausgefallenen Arbeitszeiten voll übernehmen. Das Betriebsrisiko liegt beim Arbeitgeber, nicht bei dir.
Wir fordern den Arbeitgeber auf, eine Lösung mit dem Betriebsrat zu vereinbaren, die nicht zu Lasten der Winterdienstler geht. Die Bereitschaft, im Winterdienst zu arbeiten, sollte honoriert und nicht bestraft werden.