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FSG Geschäftsführung erklärt gegenüberver.di die Beendigung desNotlagentarifvertrags §3 - verdi
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FSG Geschäftsführung erklärt gegenüber
ver.di die Beendigung des
Notlagentarifvertrags §3

FSG Geschäftsführung erklärt gegenüber ver.di die Beendigung des Notlagentarifvertrags §3

Liebe ver.di Mitglieder,
wir möchten Euch darüber informieren, dass die ver.di für den Flughafen Stuttgart bei der FSG einen
Erfolg erzielen konnte. Die Geschäftsführung der FSG hat gegenüber der ver.di die Anwendung
des §3 Abs. 6 des Notlagentarifvertrags zum 01.09.2022 erklärt.
Dies bedeutet, dass die Arbeitgeberin FSG zum September 2022 wieder zur 39 Wochenstunden (Vollzeit)
vorzeitig zurückkehrt. Dies war möglich gewesen, weil ver.di die Geschäftsführung der FSG zu Verhandlungen zu einer vorzeitigen Rückkehr zur Vollzeit aufgefordert hatte. Dieser Aufforderung ist die Geschäftsführung zwar nicht nachgekommen, aber sie hat von ihrem einseitigen Erklärungsrecht des §3 Abs. 6 Notlagentarifvertrags Gebrauch gemacht.

Wir möchten unsere Mitglieder noch eine wichtige rechtliche Information zur betrieblichen Kommunikation der Arbeitszeiterhöhung bei der FSG. Die Arbeitgeberin hatte zwar erklärt, dass die Betriebsvereinbarung zum vorzeitigen Ausstieg aus der befristeten Arbeitszeitreduzierung gemäß Notlagentarifvertrag für den Dienstleistungsbereich der Flughäfen vom 1. Dezember 2020 (Notlagen-TV) mit dem Betriebsrat zum 31.08.2022 abgeschlossen wurde. Dies geht jedoch nur bzw. tritt erst in Kraft, wenn die Erklärung gegenüber der ver.di vorliegt. Im §3 Abs. 6 Notlagen-TV steht dazu folgender Wortlaut: „Jeder Arbeitgeber ist berechtigt, durch Erklärung in Textform gegenüber den Tarifvertragsparteien mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat unternehmenseinheitlich die Arbeitszeitregelung des § 6 Abs. 1 Satz Buchst. b) TVöD wieder ohne Abweichungen zur Anwendung zu bringen.“ Die Geschäftsführung der FSG war also für eine rechtssichere Beendigung zu einer Erklärung gegenüber der ver.di (als Tarifpartei) verpflichtet und die Betriebsvereinbarung bei der FSG tritt somit erst
nach Erhalt der Erklärung in Kraft.

Wir sind froh über diesen Schritt der Geschäftsführung und sehen diesen Schritt als ein wichtiges und positives Signal in die Belegschaft der FSG. Wir halten euch natürlich weiter auf dem Laufenden! Denn die Tarifrunde öffentlicher Dienst steht schon vor der Tür…..

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