Allgemein

Gesunde Arbeitsplätze schaffen!

Gesund und fit im Berufsalltag

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber, in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv zu werden. Es stellt die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen in den Mittelpunkt. Dies gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch für die Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen. Kommunale, kirchliche und freie Träger müssen dieser Verpflichtung nachkommen.

Als Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen habt Ihr einen individuellen Anspruch darauf, dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird. Darin müssen alle Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz erfasst, Maßnahmen zu ihrem Abbau oder ihrer Beseitigung festgelegt und umgesetzt werden. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigten vor Aufnahme und während ihrer Tätigkeit über die gesundheitliche Gefährdung an ihrem Arbeitsplatz und deren Abwehr mindestens einmal im Jahr zu unterweisen. Sollte Euer Arbeitgeber dem nicht nachkommen, wendet Euch an ver.di!

Fachkräfte in der Kinderbetreuung empfinden insbesondere die ungünstige Körperhaltung als sehr belastend. Das bestätigen Untersuchungen der Arbeitsbedingungen. Ein weiterer Faktor ist die hohe psychische Belastung, die durch schwierige Kinder hervorgerufen wird, und der Stress, der mit einer nicht ausreichenden Raumgestaltung und Ausgestaltung der Kindertagesstätten einhergeht.

Weitere Informationen finden sich in der Broschüre „Fit im Beruf. Gesund arbeiten in der Kindertagesstätte“ der ver.di Fachgruppe Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe. Sie kann als PDF hier heruntergeladen werden.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner