Allgemein

Qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleisten!

Für die Arbeit in KiTas und Horten braucht es sehr gut ausgebildete Fachleute, die den besonderen Anforderungen schwierigster Arbeitsfelder gerecht werden können. Vielfältige Ausbildungsstätten bereiten auf ein anspruchsvolles und vielfältiges Berufsleben vor. Pädagogische Fachkräfte sind Beziehungsprofis. Sie wissen, dass Hilfen oft nur dort wirklich wirksam werden, wo man Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein verbindliches Angebot macht und sie auf ihrem Weg zu begleitet. Ständige Fort- und Weiterbildung ist unerlässlich um diese Berufe kompetent und qualitativ auszufüllen.

Was eine qualifizierte Fachkraft ist, definiert §7 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG). Arbeiteten früher vor allem staatlich anerkannte Erzieherinnen und Kinderpflegekräfte in den Einrichtungen, trifft man heute wegen des erweiterten Fachkräftekataloges in Baden-Württemberg immer häufiger auf andere Berufsgruppen. Nicht alle dieser Fachkräfte haben Ausbildungen in frühkindlicher Pädagogik, da ist Weiterbildung gefragt!

Die Ausbildungen im Erziehungsbereich haben sich verändert. Zum einen nehmen Bachelorstudiengänge zu, zum anderen hat Baden-Württemberg eine Art duales Studium eingeführt, die sogenannte praxisintegrierte Ausbildung (PiAs). Problematisch ist, dass die PiAs zum einen eine verkürzte Ausbildung machen und dann noch ab dem zweiten Jahr mit 40% auf den Schlüssel angerechnet werden können. PiAs werden, obwohl praktische Erfahrungen gesammelt werden, derzeit nach ihrer Ausbildung als unerfahrene Fachkräfte eingestuft.

Kommunen können gestalten!

Die Träger können vor Ort Entscheidungen treffen, die sowohl die Anrechnung der Erfahrung und der Kräfte auf die Personalschlüssel betreffen. Ebenfalls gibt es einen Spielraum für die Einstellung pädagogischer Fachkräfte. Wir sagen: Jedes Kind soll einen Anspruch auf einen guten Betreuungsplatz haben und zudem Auszubildende und Beschäftigte auf gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen.

Derzeit gibt es für die Beschäftigten keine Freistellungen für das Anlernen von Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten (AP) oder PiAs. Offiziell fehlt ein Zeitkorridor für das Erklären, Anleiten, Vormachen usw. Das muss sich ändern. Kommunen können den Beschäftigten Zeitanteile für das Anlernen neuer KollegInnen zur Verfügung stellen. Sie können festlegen, dass AP und PiAs nicht auf den Personalschlüssel addiert werden. Auszubildende sind keine Arbeitskräfte. Woher sollen zu 100% anderweitig eingeplante Beschäftigten die Zeit nehmen, künftige Fachkräfte anzuleiten?

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