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Berlin

AGSB Betriebsgruppen Info 5/16

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird angepasst. Auswrikungen auch für die Kolleginnen und Kollegen, die bei uns eingesetzt werden, hat das Folgen

[Berlin] Die Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beinhaltet auch Änderungen für Kolleginnen und Kollegen.Ein wesentlicher Punkt ist die Bezahlung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern. Sie werden bei uns leider nicht nach dem allgemeinverbindlichen Flächentarifvertrag für Bodenverkehrsdienste bezahlt, sondern nach dem Tarifvertrag für Leiharbeit. Das hat zur Folge, dass die Vergütung der meisten Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern bei gleichen Tätigkeiten zum Teil deutlich unter dem der Stammbelegschaft ist…lest hier die ganze Betriebsgruppen-Information: 20160728_BEG_Info_5_16.pdf
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