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Berlin

Altersversorgung für die BFG- und FBB-Beschäftigten

Betriebsrente: Arbeitgeber kündigt Tarifvertrag

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Arbeitgeberseite hat den Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung (TV Altersversorgung) zum 31. Dezember 2016
gekündigt. Dieser Tarifvertrag regelt die Altersversorgung über die Versorgungswerke VBL und VBL-U. Einer der Kernpunkte ist die eigenständige Regelung eines einheitlichen Arbeitnehmerbeitrages zur VBL, unabhängig vom „Abrechnungsverband Ost/West“. Das war auch unser Grundkonsens. Nach zwei Sondierungsgesprächen ist nun klar: Diesen Grundkonsens kündigt die Arbeitgeberseite auf!
Die Arbeitgeberseite will höhere Eigenbeiträge für alle VBLBestandsbeschäftigten und für künftig neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen keine eigenständige tarifliche Regelung mehr. Diese sollen nach
dem Willen des Arbeitgebers nur noch an die Satzung der VBL gekoppelt werden und einen Eigenbeitrag von 4,25% zahlen. Dabei würde der Arbeitgeber gegenüber der bisherigen Regelung kräftig sparen.
Für eure ver.di-Tarifkommission bleibt das tarifpolitische Ziel: eigenständige tarifliche Regelung mit einheitlichem Eigenbeitragfür alle VBL-Versicherten – jetzt und in Zukunft!
Für ver.di-Mitglieder, die zum 31.12.2016 beschäftigt sind, gilt die rechtliche Nachwirkung des Tarifvertrages nach § 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz, d.h. der Tarifvertrag gilt weiter bis es eine neue Regelung gibt.

Eure ver.di-Tarifkommission

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