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Berlin

Perspektive und Klarheit geschaffen

Tarif-Info 2016 für die BFG- und FBB-Beschäftigten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Ergebnis der Vergütungsverhandlungen vom April dieses Jahres hatten die Tarifparteien mehrere Verhandlungsverpflichtungen vereinbart. Die Tarifgespräche dazu, die in sehr konstruktiver Atmosphäre erfolgten, konnten nun erfolgreich abgeschlossen werden.
Besonders wichtig für uns war die Schaffung einer Perspektive für befristet Beschäftigte! Das konnten wir erreichen. Durch die von uns angestoßene Diskussion hat sich auf der betrieblichen Ebene schon viel getan. So wurden mittelfristige Personalkonzepte erarbeitet und bereits Entfristungen vorgenommen. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Im Ergebnis unserer Tarifgespräche haben die Berliner Flughäfen eine schriftliche Erklärung zur Entfristung von Arbeitsverträgen gegenüber ver.di gegeben. Danach erhalten zum Stichtag 18.04.2016 sachgrundlos bzw. im Kontext IBN BER oder Schließung TXL/SXF(alt) in den operativen Bereichen befristet beschäftigte Arbeitnehmer/-innen bei Vorliegen der persönlichen und fachlichen Eignung (unter Berücksichtigung ggf. erforderlicher Anpassungsqualifizierungen bis zu
sechs Monate) bis zum 31.3.17 ein unbefristetes Arbeitsvertragsangebot. Die Eignung orientiert sich dabei grundsätzlich am jeweiligen Stellenprofil, wo diese Beschäftigten eingesetzt sind. Dabei haben eure Betriebsräte ein direktes Mitspracherecht.
Für die administrativen Bereiche G, P, F und Technik & Bau gibt es die Zusage einer Einzelfallprüfung. IuK/FI sowie Facility Management TF gelten als operative Bereiche. Über den Umgang mit zukünftigen Befristungen wird bis Mitte nächsten
Jahres eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Die Perspektive, die wir wollten, konnte damit geschaffen werden!

Perspektive konnten wir auch für die Auszubildenden erreichen. So werden Auszubildende mit sehr guter bzw. guter fachlicher und persönlicher Eignung, die in den Jahren 2017 bis 2020 ihre Ausbildung erfolgreich abschließen, für mindestens 16 Monate (statt bisher 12 bzw. 6 Monate) übernommen.

Klarheit konnten wir bei weiteren Tarifregelungen erzielen:
Im Manteltarifvertrag (MTV) wurde der § 30 neu geregelt. Dieser sieht Arbeitsbefreiung aus besonderen Gründen bzw. Ereignissen vor. In der Vergangenheit gab es immer wieder unterschiedliche Auslegungen dazu. Nun gibt es eine klare und abschließende Regelung, die insbesondere bei der notwendigen Betreuung erkrankter Kinder materielle Verbesserungen mit sich bringen. Klarheit gibt es bei dieser Neuregelung auch für den feuerwehrtechnischen Dienst hinsichtlich der Umrechnung in Dienstschichten.
Im Vergütungstarifvertrag (VTV) und Vergütungsrahmentarifvertrag (VRTV) wird es eine neue Systematik bei Umgruppierungen geben. Die Höher- oder Herabgruppierung um eine Vergütungsgruppe erfolgt dann stufengleich, d.h. man bleibt in der gleichen Stufe in der man ist. Erfolgt die Höhergruppierung um mehr als eine Vergütungsgruppe, so erfolgt die Einstufung in die nächstniedrigere Stufe, also eine Stufe darunter. Bei der Herabgruppierung um mehr als eine Vergütungsgruppe ist die Einstufung in die nächsthöhere, also eine darüber. Die persönlichen Stufungsintervalle bleiben unverändert. Diese Neuregelung ist einfacher und klarer nachvollziehbar.

Vorstehende Neuregelungen gelten ab 2017.

Im Feuerwehrtarifvertrag wird klargestellt, dass auch Arbeitnehmer der Vergütungsgruppe 4 die Zulage (§ 3 III. Ziffer 1) für den temporären Einsatz als Leitstellendisponent oder Gerätewart erhalten. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 1. Juli 2016. Außerdem haben wir mit der Arbeitgeberseite eine freiwillige Regelung zu den Überleitungstarifverträgen (ÜTV) vereinbart. Danach können im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer monatliche Besitzstände bis € 50 abgefunden werden.

Eure ver.di-Tarifkommission

Gemeinsam mehr erreichen!

Herausgeber: ver.di-Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Berlin, Köpenicker Str. 30, 10179 Berlin;
V.i.S.d.P.: Holger Rößler, Fachgruppe Luftverkehr;

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