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Frankfurt: APS/Fraport

Überraschungspaket oder was steckt drin?

Für uns als verantwortungsvolle Gewerkschaft, stellt sich natürlich die Frage, ob die vom Unternehmen Fraport dargestellten Bedrohungsszenarien und Zahlen auch einer Überprüfung standhalten, kurz: Ob das alles auch so stimmt?!

Daher haben die Tarifkommissionen von Fraport und APS sofortige Überprüfungen beschlossen und diese beim Arbeitgeber eingefordert:

„Die BVD muss kostengünstiger werden, ist seit Jahren mit einem Millionenbetrag in den roten Zahlen“

Diese und ähnliche Aussagen können die Beschäftigten mittlerweile wie ein Gedicht aufsagen. Die Kolleginnen und Kollegen auf dem Flughafen in Köln befanden sich in der gleichen Situation. Gleiche Aussagen – gleiche Drohgebärden. Dort schaltete ver.di einen Wirtschaftsprüfer ein um die vorgelegten Zahlen zu überprüfen. Ergebnis: Der Wirtschaftsprüfer kam zum Schluss, dass der Flughafen insgesamt, weder derzeit, noch mittelfristig absehbar, in eine wirtschaftliche Notlage kommt! Bei genauer Betrachtung fand man heraus, dass beispielsweise auch andere Teilbereiche zu den hohen Verlusten führen. 50% der angeblich durch BVD verursachten Verluste, konnten revidiert werden!

Das gleiche Wirtschaftsprüfungsunternehmen wurde nun über den Aufsichtsrat beauftragt, die vorgelegten Zahlen zu überprüfen. ver.di wird erst nach Vorlage des Ergebnisses weiter beraten.

Sind die Bodenverkehrsdienste wirklich so teuer?

Wie kommt ein Defizit von mehreren Millionen Euro zu Stande?

ver.di wird sich die vorgelegten Zahlen genauestens ansehen und überprüfen. Die hohe Verantwortung für die vielen Kolleginnen und Kollegen mahnt zur Vorsicht vor schnellen Entscheidungen.

„Die Lösung des AÜG-Problems heißt Gemeinschaftsbetrieb“

Wie ein „Gespenst“ geistert seit einiger Zeit nun das Wort „Gemeinschaftsbetrieb“ durch die Fraport und APS-Welt. Doch was verbirgt sich genau dahinter? Um diese Frage selbst beantworten zu können und die richtigen Schlüsse und Entscheidungen daraus zu ziehen, lud die ver.di-Tarifkommission den bekannten Rechtsanwalt und Publizisten Prof. Dr. Gaul ein.

Fest steht, dass mit Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eine „dauerhafte“ Entleihung von Arbeitnehmern nicht mehr möglich sein wird. Dies betrifft im Wesentlichen die heutige Arbeitsbeziehung zwischen der Fraport AG und der APS.

Eine Lösung dieses Problems sieht der Arbeitgeber in einem „Gemeinschaftsbetrieb“. Das heißt, dass die Fraport AG und die APS einen „gemeinsamen Betrieb“ bilden und mit diesem Betrieb die Bodenverkehrsdienstleistungen erbringen. Beide Betriebe bleiben jedoch rechtlich selbstständig. Arbeitsverträge und Tarifverträge werden dadurch nicht berührt.

Hierbei sind mehrere Varianten und Umsetzungsmöglichkeiten möglich, die Prof. Dr. Gaul den anwesenden Tarifkommissionsmitgliedern aufzeigte.

ver.di wird diese Thematik begleiten und in enger Abstimmung mit der Tarifkommission und den Vertrauensleuten/Mitgliedern beraten bzw. beschließen.

Was sagt ver.di dazu?

Wir können heute noch nicht sagen, was sich alles im Überraschungspaket des Arbeitgebers Fraport befindet. Für uns heißt es, eine basisnahe und mitgliederorientierte Gewerkschaftsarbeit umzusetzen. Hierzu bedarf es einer ganzen Reihe von Grundsätzen, eigenen Vorgaben und Zielen.
Wir als Hauptamtliche wollen dazu ein paar Worte sagen:

Hierzu äußert sich der neue Landesfachbereichsleiter des Fachbereichs Verkehr in Hessen, Ronald Laubrock, wie folgt:

„Wir werden die Forderungen des Arbeitgebers Fraportgründlich überprüfen und die Hintergründe klären.Dabei stehe ich für eine mitgliederorientierte Gewerkschaftsarbeit im Sinne der Beschäftigten. Aus unserer Sicht, liegt die Zukunft nicht in Absenkungen von Tarifverträgen, sondern beispielsweise in einer Allgemeinverbindlichkeit des TVöD-F für alle nationalen Verkehrsflughäfen. Es muss für die Branche 1 Tarifvertrag gelten! ver.di wird Euch auf dem Laufenden halten.“

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