Corona-Prämie & Steuern bei Kurzarbeit
Dez 2020, Frankfurt: FraportLiebe Kollegin, lieber Kollege,
zum neuen Notlagen-Tarifvertrag haben wir Dich bereits informiert. Der Tarifvertrag sieht u.a. die Auszahlung einer Corona-Prämie vor, zu der wir einige Rückfragen bekommen haben. Die Auszahlung zwischen 300 und 800€ ist wie folgt nach Entgeltgruppen gestaffelt:
• Entgeltgruppen 1 bis 3: 800 €
• Entgeltgruppen 4 bis 6: 750 €
• Entgeltgruppen 7 bis 8: 700 €
• Entgeltgruppen 9 bis 12: 400 €
• Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 €
Die Corona-Prämie ist steuer- und sozialabgenfrei; d.h. man bekommt sie netto ohne Abzüge ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt noch im Dezember. Das Geld kommt zur Weihnachtszeit gerade recht, sollte aber auch genutzt werden, um eine mögliche Steuerrückzahlung infolge von Kurzarbeit auszugleichen (siehe weiter unten).
Weitere Infos zum Notlagen-Tarifvertrag bekommst Du auf unserer Online-Mitgliederversammlung am Freitag, den 18. Dezember um 16 Uhr. Die Einladung haben die ver.di-Mitglieder am vergangenen Donnerstag per E-Mail bekommen haben.
Steuern und Kurzarbeit
Die meisten Kolleginnen und Kollegen bei Fraport waren dieses Jahr in Kurzarbeit. Kurzarbeitergeld ist zunächst steuerfrei – wird am Ende des Jahres jedoch zum Einkommen addiert (Anlage N in der Einkommenssteuererklärung) und erhöht so unter Umständen den persönlichen Steuersatz. Grund dafür ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Ausführliche Infos mit Rechenbeispielen findest Du hier.
Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher, entsprechende Rücklagen zu bilden. Das sollte bei der Corona-Prämie bedacht werden.
Seinen Mitgliedern bietet ver.di übrigens einen kostenlosen Lohnsteuerservice an. Zudem bieten wir am 14. Januar ein kostenlose Online-Seminare zum Thema „Steuertipps rund um Corona„ an.