Neue BVD-GmbH? Was heißt das?
Feb 2021, Frankfurt: FraportDie Fraport möchte 2022 eine neue GmbH für den BVD gründen. Die Tarif- und Arbeitsverträge der Beschäftigten sollen erhalten bleiben. Was genau geplant ist, ist aber noch unklar. Ver.di wird verhandeln!
Die Fraport plant, zum 1. Januar 2022 eine neue Tochter-GmbH im BVD zu gründen. Der Aufsichtsrat soll am 15. März darüber entscheiden. Die Arbeitgeberin begründet ihr Vorgehen mit der schlechten wirtschaftlichen Situation im BVD. Ein altes Argument, das wir schon seit 20 Jahren hören. Genauso lange fordern wir den Erhalt des BVD im Unternehmen, um die Arbeitsplätze auch in den anderen Bereichen nicht zu gefährden. Stichwort: integriertes Geschäftsmodell.
Mit Details zur neuen GmbH hält sich die Fraport noch zurück. Es heißt nur, man will den BVD „finanziell unabhängiger“ machen. Die Vorteile für die Beschäftigten der Fraport sehen wir dabei noch nicht.
Darf die Fraport das?
Aus rein rechtlicher Sicht darf die Fraport neue GmbHs gründen – leider! Das erlaubt ihr das Gesetz. Trotzdem werden wir mit allen Mitteln kämpfen, um die Arbeitsbedingungen und Tarifverträge zu erhalten!
Was könnte passieren?
Nach allem was bisher bekannt ist, plant die Arbeitgeberin alle operativen Beschäftigten bis zur Meisterebene im BVD an die neue GmbH „auszuleihen“. Das heißt, man würde seinen Arbeits- und Tarifvertrag bei der Fraport behalten und würde ab 2022 im Auftrag einer neuen „BVD-GmbH“ arbeiten. Auch der Arbeitsplatz und die Bezahlung würden gleichbleiben.
Die Führungsebene ab den Gruppenleitern sowie die Admins im BVD sollen ihren jetzigen Arbeitsvertrag behalten und einen zusätzlichen Arbeitsvertrag von der neuen „BVD-GmbH“ erhalten. Die tariflichen Arbeitsbedingungen, der Arbeitsplatz und die Bezahlung sollen auch hier gleichbleiben.
Was tut ver.di?
Die Löhne und Arbeitsbedingungen werden über die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geregelt – auch in einer neuen „BVD-GmbH“. Und dafür sind ver.di und der Betriebsrat zuständig. Die Arbeitgeberin muss also mit ver.di verhandeln. Wir fordern vor allem:
1. Den Erhalt der Arbeits-bedingungen im BVD! Im operativen und imadministrativen Bereich!
2. Die Absicherung aller Tarifverträge im BVD!
3. BVD-Kolleg/innen sollen in der Fraport bleiben!
Was hat ver.di schon erreicht?
Mit dem Notlagen-Tarifvertrag haben wir im Dezember für alle Fraport-Beschäftigten einen Kündigungsschutz bis zum 31. Dezember 2023 ausgehandelt.
Der Betriebsrat hat die Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Arbeitsplätze in Kurzarbeit sind gesichert und das Kurzarbeitergeld wird weiterhin von der Fraport aufgestockt, also über das gesetzliche Minimum hinaus.
Ver.di kämpft weiterhin für den Erhalt der ganzen Fraport und für den Verbleib des BVD im Unternehmen. Unser Tarifvertrag „Fraport-BVD“, den wir im September 2019 mit dem Arbeitgeber verhandelt haben, hat weiterhin Bestand. Darin hatte ver.di mit dem Arbeitgeber den Erhalt des BVD in der Fraport bis August 2026 vereinbart.