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Hamburg

Arbeitgeber legt erstes „Angebot“ vor

Vorstellungen sehr weit auseinander

Am 5. Januar 2017 fand die dritte Tarifverhandlung für die BVD am Hamburger Flughafen statt. Der Arbeitgeber hat ein erstes Angebot vorgelegt:

– Erhöhung aller Monatsgrundvergütungen um 125€ ab dem 1.1.2017. Weitere Erhöhung ab dem 1.1.2018 um 2,5% bei einer Laufzeit von 24 Monaten.
– Laufzeit des Manteltarifvertrages von 4 Jahren
– Einführung einer pauschalen Stundenvergütung von 10€in der VG 1 ab 1.1.17 unter einer Integration der TBZ (nur TBZ-Flugzeuginnen- und außenreinigung bleibt)
– Einführung von weiteren tätigkeitsbezogenen Zuschlägen („TBZ Multifunktional“ und „TBZ Ausbilder“) sowie Tarifierung neuer Tätigkeiten (OPS, Airline Support)
– Fixierung des „Besitzstandes 1“ für die Laufzeit des Vergütungstarifvertrages
– Streichung des §19 Abmahnung

Gleichzeitig fordert der Arbeitgeber, dass die Tariferhöhung gegen alle weiteren Besitzstände („Besitzstand 2“) gegengerechnet wird.

Die Forderungen des Arbeitgebers, die Vergütungserhöhung mit dem Besitzstand zu verrechnen, ist aus Sicht der Tarifkommission nicht akzeptabel!

Lest hier
(215,53 kB)
die ganze Tarifinfo.

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