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Hamburg

Verhandlungsergebnis erzielt – Jetzt bist Du gefragt!

Tarifinfo

Wir haben bei unserer Tarifverhandlung am Dienstag den 28. Februar ein Verhandlungsergebnis erzielt. Wir konnten nicht alle unsere Forderungen durchsetzten, aber wir haben eine Trendwende erreicht mit deutlichen Verbesserungen für alle. Die ver.di Kolleginnen und Kollegen werden in den nächsten zwei Wochen über dieses Verhandlungsergebnis abstimmen.

– Rund 200 Euro mehr /Monat für alle über zwei Jahre
– Besitzstand bleibt
– Aufstockungsanspruch für Effektivstundenkräfte
– Einstiegslohn 10,76 (ab 1.1.2018)

Im Einzelnen sieht das Verhandlungsergebnis woe folgt aus:
– Erhöhung der Grundvergütung um 100€ zum 1.1.2017
– Erhöhung der Grundvergütung um 50€ zum 1.10.2017
– Abweichung davon in der VG 1: 10€/Stunde ab 1.1.2017 und 10,50€/Stunde ab 1.10.2017
– Flugzeuginnenreinig. 10,75€, Flugzeugaußenreinig. 11,20 ab 1.1.2017 in VG 1 und VG 2 (incl. tbz) tbz FA von 1.1.2017 1.10.2017: 0,40€
– Erhöhung der Grundvergütungen um 2,5% zum 1.1.2018
– Erhöhung der ergebnisbezogenen Zuschläge „Fäka“ und „Walk-out“ auf 1,00€ ab 1.1.2018
– Anspruch auf Arbeitszeitaufstockung für Effektivstundenkräfte
– Zahlung des Zuschlags für Nachtarbeit ab 22 Uhr
– Einführung „TBZ Multifunktional“ in VG 2 (1,00€), in VG 3 (0,50€), in VG 4 (0,15€) ab 1.1.2017
– Einführung „TBZ Ausbilder“ in VG 3 (1,25€) ab 1.1.2017
– Tarifierung OPS und Airlinesupport (VG 3 + 500€ Zulage) entsprechend der betrieblichen Praxis
– Tarifvertragliche Absicherung der Besitzstände für zwei Jahre
– Laufzeit: Vergütungstabelle 2 Jahre; Manteltarif 4 Jahre (Zeitzuschläge 2 Jahre)
– Abmahnungserfordernis fällt weg

Was haben wir am Verhandlungstisch nicht erreicht?
– Der Arbeitgeber war nicht bereit die Zeitzuschläge zu erhöhen. Dies ist aber eine unserer Hauptforderungen gewesen. Aus diesem Grund haben wir ein Sonderkündigungsrecht für die Zeitzuschläge vereinbart. Das heißt wir können in zwei Jahren die Zeitzuschläge wieder verhandeln.

– Uns ist es ebenfalls nicht gelungen sachgrundlose Befristungen im Tarifvertrag auszuschließen. Der Arbeitgeber kann auf der gesetzlichen Grundlage für zwei Jahre sachgrundlos befristen.

– Die Integration der tätigkeitsbezogenen Zuschläge in die Grundlöhne.


Wie geht es jetzt weiter?

Die ver.di Kolleginnen und Kollegen können in den nächsten Tagen in einer Mitgliederbefragung mit entscheiden, ob dieses Verhandlungsergebnis von der Tarifkommission angenommen oder abgelehnt werden soll. Ihr erhaltet demnächst über den konkreten Ablauf nähere Informationen. Bei Fragen zu diesem Verhandlungsergebnis könnt ihr euch jederzeit an uns wenden.

Lest hier mehr Details im aktuellen Flugblatt: Tarifinfo
(216,90 kB)

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