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München: SGM

Das ver.di-Flughafenbüro informiert zu Krankheitsfällen bei SGM

Brief an die Mitglieder bei der SGM

Liebe ver.di Mitglieder bei der SGM,

mit Aushang vom 21.10.2015 werdet ihr und die Belegschaft der SGM, von euren Geschäftsführern Ott und Jooß informiert, dass gegen den Flughafen München betreuenden ver.di Funktionär Strafanzeige gestellt wird, wenn dieser seine Behauptungen in der Presse nicht widerruft.

In unserer Presseerklärung vom 16.10.2015 geben wir an, dass nach unseren Recherchen die Flughafenfeuerwehr nicht über die entsprechenden Geräte verfügt und wir daher davon ausgehen, dass keine sachgemäße Prüfung stattgefunden hat.

Ein weiteres Statement in dieser Presseerklärung lautet wie folgt:

„Wurde mit dieser Information von der Geschäftsführung bewusst in Kauf genommen, dass die Beschäftigten ohne Prüfung des Schadstoffaustoßes wieder mit den Sprengstoffgeräten arbeiten? Die Beschäftigten der SGM mussten dadurch noch weitere neun Tage mit den defekten Geräten arbeiten. Dieser Vorgang ist skandalös“.

Unsere Recherchen die wir in unserer Presseklärung angeben, beziehen sich auf die Aussagen von zwei Flughafenfeuerwehrleuten, die auch ver.di Vertrauensleute sind.

Bereits da wurde mir von Ihnen bestätigt, dass die Feuerwehr nicht über entsprechende Geräte verfügt, die arbeitsplatzspezifische Messungen vornehmen können. Dies wurde den SGM Verantwortlichen von der Feuerwehr auch so mitgeteilt.

Am 21.10.2015 erhielten wir dann eine Email von Herrn Jooß, in der wir aufgefordert werden unsere wahrheitswidrigen Behauptungen zu widerrufen. Unsere Behauptungen würden den Straftatbestand der üblen Nachrede, unter Umständen auch den der Verleumdung erfüllen. Nochmals wird dort betont, dass von der Feuerwehr Messungen stattgefunden haben und diese ohne auffälligen Befund wären. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass die Feuerwehr explizit darauf hingewiesen hat, dass eine arbeitsplatzspezifische Messung nicht möglich ist.

Es wurde uns eine Frist bis zum 22.10.2015 gestellt unsere Behauptungen bei der Presse zu widerrufen.

Mit Email unserer ver.di Bezirksgeschäftsführung vom 22.10.2015 fordert diese Herrn Jooß auf, den Befund und die Betätigung der Flughafenfeuerwehr uns zur Verfügung zu stellen. Sobald uns dieser vorliegt, werden wir die Presse darüber informieren.

Herr Jooß teilte uns darauf mit, dass er nicht verpflichtet ist, uns den „Befund“ der Feuerwehr vorzulegen. Er würde aber im Fall eines Strafantrages den Nachweis der Feuerwehr der Staatsanwaltschaft vorlegen.

Wir hätten aber die Möglichkeit, uns von Herrn Leiwering, dem Leiter der Flughafenfeuerwehr, die Durchführung der Gefahrenmessung bestätigen zu lassen. Für uns stellt sich hier bereits die Frage: „Wo ist der schriftliche Befund, den Herr Jooß im ersten Absatz benennt“?

Am darauffolgenden Tag haben wir dann mit Herrn Leiwering (Leitung Flughafenfeuerwehr München) gesprochen.

Uns wurde mitgeteilt, dass es kein Einsatzprotokoll, kein Gutachten und auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Feuerwehr gibt. Nochmals wurde uns mitgeteilt, dass die SGM explizit darauf hingewiesen wurde, dass die Messung keine Aussagekraft hat, weil auch die Rahmenbedingungen nicht gegeben waren. Es wurde eine Polymessung durchgeführt, die eine Spontanmessung war und keine Analyse darstellt und deshalb keine gutachtliche Aussage sein kann. Die Geräte wurden auch nicht unter realen Bedingungen. (Dauerbetrieb in den Schleusen und im Testmodus) getestet.

Hier stellt sich natürlich die Frage:

„ Ist diese ungenaue Messung als Beweis heranzuziehen, die Mitarbeiter zu informieren, es wäre ja alles in Ordnung und lässt sie damit noch neun weitere Tage weiterarbeiten“? Wird mit der Androhung rechtliche Schritte gegen ver.di einzuleiten, vom eigentlichen Problem abgelenkt?

Wir finden es sehr bedauerlich, dass hier nach unserer Ansicht nicht mit dem nötigen Anstand mit den geschädigten Kolleginnen und Kollegen umgegangen wird, sondern als einzige Reaktion erfolgt, ver.di vor den Beschäftigten zu diskreditieren.

Mit Blick auf die nachfolgenden Fragen, ist dies für uns schwer nachvollziehbar:

  • Warum hat die Geschäftsleitung nicht früher reagiert?

  • Warum wurden die Aussagen über Beschwerden nicht ihm nötigen Umfang wahrgenommen und für umgehende Aufklärung gesorgt?

  • Wurde fährlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt?

  • Wieso wird eine absolut ungenaue Messung der Feuerwehr, ohne weitere Nachprüfung herangezogen?

  • Wie ist die Rolle des Luftamtes?

  • Wie wurde die Fachkraft für Arbeitssicherheit einbezogen.

  • Wie wurde der Betriebsrat in seine Beteiligung, Mitbestimmungs- und Informationsrechte mit einbezogen?

  • Warum wurde das Gutachten der DEKRA zum Geheimpapier erklärt?

  • Wurden die Geräte vorab getestet und zertifiziert?

  • Was für Folgeschäden sind bei den geschädigten Kolleginnen und Kollegen zu erwarten?

  • Gegen wenn werden mögliche Schadenersatzansprüche gestellt?

Die aufgeführten Fragen sind nur ein Teil dessen, was lückenlos aufgeklärt werden muss!

Weiterhin werden wir als eure im Betrieb vertretende Gewerkschaft ver.di dies mit Nachdruck weiter vorantreiben.

Wir können euch versichern, dass wir im Sinne der Geschädigten an diesem Thema dran bleiben!

Liebe Grüße,
Ulrich Feder
ver.di Gewerkschaftssekretär


ver.di-Flughafenbüro,
Terminalstraße Mitte 28,
85356 München-Flughafen,

Koll. Tanja Rhein 089/975-93-480,
Koll. Uli Feder 089/975-93481,
Koll. Stefan Wolf 089/975-93482

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