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Die „neue“ Entgeltordnung… Was ist das?

ver.di Info vom Flughafen Köln-Bonn

Flughafen Köln- Bonn, Sommer 2017

Was ist überhaupt eine Entgeltordnung?
Die Tarifpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverband) verhandeln, welche Tätigkeit welcher Entgeltgruppe zugeordnet wird. Diese Zuordnung verhindert, dass der Arbeitgeber die Gehälter willkürlich verteilt und dass jeder Beschäftigte seinen Lohn selber aushandeln muss. Das würde, wie sich jeder unschwer vorstellen kann, unweigerlich zu großen Ungerechtigkeiten führen.

Was ist überhaupt neu an der Entgeltordnung?
An der Systematik ändert sich grundsätzlich nicht viel. Da die bis 31.12.2016 gültigen Eingruppierungsregeln aus den 60er Jahren stammten, mussten diese überarbeitet und an die moderne Arbeitswelt angepasst werden. Neue Berufe wurden eingefügt und veraltete Berufe gestrichen. Vieles wurde aber auch übernommen und einiges zum Vorteil der Beschäftigten verbessert, so z. B. die „Stufengleiche Höhergruppierung“.

Wird meine Stelle aufgrund der neuen Entgeltordnung neu bewertet?
Nein, eine Neubewertung aufgrund der Einführung der neuen Entgeltordnung wurde von den Tarifpartnern ausgeschlossen. Neubewertung werden, wie bisher auch, nur auf Antrag und bei Änderung der Tätigkeit durchgeführt.

Warum werden bei der FKB „Neubewertungen“ durchgeführt?
Aufgrund einer Absprache zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber werden in einer Arbeitsgruppe Stellen neu bewertet. Falls sich die bisherige Eingruppierung ändert, dürfen Verschlechterungen nur bei Neueinstellungen oder Neubesetzung der jeweiligen Stelle angewendet werden. Durch diese Praxis versucht man Einsparungen zu Gunsten einer Altersteilzeit zu generieren. Davon profitieren allerdings nur sehr wenige Beschäftigte. Für Jüngere, sowie Beschäftigte die sich noch beruflich weiterentwickeln möchten, ist dies eine „Milchmädchenrechnung“ zu Gunsten des Arbeitgebers.

Gibt es „Herabgruppierungen“ aufgrund der Einführung der neuen Entgeltordnung?
Nein! Aufgrund der Einführung der Entgeltordnung gibt es keine Stellen oder Tätigkeiten die niedriger bewertet wurden, als nach den bisher gültigen Regelungen. In Gegenteil, viele Tätigkeiten wurden deutlich aufgewertet z. B. Meister, Techniker Ingenieure.

Warum spricht man bei der FKB immer von Herabgruppierungen durch die neue Entgeltordnung?
Wie bereits erwähnt, wurden Herabgruppierungen durch die Einführung der Entgeltordnung durch die Tarifpartner ausgeschlossen. Die FKB hat allerdings in der Vergangenheit viele Stellen höher Eingruppiert, als es die Eingruppierungsregelungen hergegeben haben. Das hatte vielfältige betriebliche Gründe. Die FKB hat nun -in Absprachen mit dem Betriebsrat- die Einführung der Entgeltordnung zum Anlass genommen, zukünftig diese freiwilligen höheren Eingruppierungen zu korrigieren. Dadurch kann es bei zukünftigen Neubesetzungen von Stellen zu geringeren Eingruppierungen kommen als gewohnt. Aufgabe des Betriebsrats ist es nun die Einhaltung des Tarifvertrages zu überwachen und für Lohngerechtigkeit zu sorgen. Besonders in Bereich der Lohngerechtigkeit gibt es aus Sicht von ver.di derzeit massive Probleme.

Zusammenfassend kann man sagen…
Aufgrund der Einführung der Entgeltordnung ändert sich nichts zum Negativen! Alle Anpassungen bzgl. der künftigen Eingruppierungen geschehen auf betrieblicher Ebene, also zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Hier hat ver.di keinerlei Einfluss. Die Entgeltordnung bildet nur den Rahmen und Mindeststandards, also eine Absicherung nach unten, ab. Die Überwachung der Lohngerechtigkeit innerhalb des Betriebes ist die Aufgabe des Betriebsrats.

Noch Fragen? Dann wendet Euch an uns!

Frauke Bendokat (ver.di) 0221/48558113
Fabian Huber (VL-Sprecher ver.di)
Sven Schwarzbach (ver.di BR FKB) 02203/40-4803
FAQs_EGO.pdf
(254,49 kB)

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