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Neue Basis- Regulierung der EASA: Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung

Ab Ende 2018 wird ver.di zusammen mit dem europäischen Dachverband Verbesserungen durchsetzen

Brüssel/Berlin, 13. Juni 2018

Die Europäische Agentur für Luftverkehrssicherheit ist ab Ende 2018 nun endlich auch für die Bodenverkehrsdienste zuständig. Bisher hat die EASA nur Regeln für die Luftfahrtgesellschaften formuliert.

Das bedeutet, dass ver.di zusammen mit unserem Dachverband, der Europäischen Transportarbeiterförderation European Aviation Safety Agency (EASA) hier aktiv werden kann:

Für europaweit geltende Regelungen, welche die Arbeit in den Bodenverkehrsdiensten sicherer machen.

Wir alle wissen, dass es einen klaren Zusammenhang gibt zwischen schlechten Arbeitsbedingungen, niedrigem Lohn, hoher Fluktuation und gefährdeter Flugsicherheit. Deshalb wird ver.di sich intensiv einbringen mit unseren europäischen Partnern und Partnerinnen, um hier gesetzliche Verbesserungen zu erreichen.

Unten die heutige Pressemitteilung unseres Dachverbands vom 13. Juni 2018.

http://www.etf-europe.org/etf-press-area.cfm/pressdetail/11798


Neue Basis- Regulierung der EASA: Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung:

Neue Basis- Regulierung der EASA: Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung:

Die Europäische Transportarbeiterförderation (ETF), welche über 350.000 Beschäftigte der Luftfahrtindustrie in Europa vertritt, begrüßt das heutige Votum des Europäischen Parlaments bezüglich der neuen EASA Basisregulierung als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
So wurden einige der langjährig formulierten Forderungen der ETF berücksichtigt- wie etwa die Aufnahme der Bodenverkehrsdienste in den Zuständigkeitsbereich der Agentur oder auch die Anerkennung der gegenseitigen Bedingtheit von Sicherheit und sozioökonomischen Faktoren. Allerdings bedauert die ETF die Entscheidung der Ausweitung von Flexibilitätsfristen von bis zu 8 Monaten, da diese den Luftfahrtgesellschaften zu viele Möglichkeiten gewährt, von etablierten Regelwerken abzuweichen. Dies betrifft insbesondere die Flugzeitbegrenzung.
Diese Entscheidung unterliegt der Zustimmung des Rates der Europäischen Union.

Die ETF setzt sich bereits seit Jahren für die Notwendigkeit ein, die Konsequenzen der Regulierung von Sicherheitsregelwerken für die Beschäftigten in der Luftfahrt mit zu bedenken. Der neueEntwurf trägt dem nun Rechnung- sowohl die EU Institutionen auch die Agentur selber werden nun dazu verpflichtet, diesen Risiken entgegen zu wirken.

Oliver Richardson, ETF Vorsitzender der Luftfahrtsektion der ETF sagte hierzu: Bisher verfügt die EASA über keinerlei Erfahrungen in sozialen und personellen Angelegenheiten. Deshalb rufen wir die Agentur dazu auf, nun die Sozialpartner mit einzubeziehen, da diese über ausgewiesene Expertise in diesem Bereich verfügen. In den letzten Jahren haben die ETF Experten einen unschätzbaren Beitrag im Prozess der Regelsetzung der EASA geleistet.“

Als einzige Repräsentantin der Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste auf EU Ebene begrüßt die ETF den Einbezug der Bodenverkehrsdienste in den Bereich der neuen Regulierung. Allerdings bedauern wir, dass das Europäische Parlament sich für eine „light“ – Regulierung ausgesprochen hat, welcher sich lediglich auf bereits existierende branchenübliche Standards stützt. François Ballestero, politischer Sekretär der Zivilluftfahrtsektion der ETF fügte hinzu:: “Wir sind davon überzeugt, dass sowohl die Dienstleister der Bodenverkehrsdienste als auch das Personal zertifiziert werden müssen, um eine zuverlässige compliance sicher stellen zu können. Außerdem hätten wir es begrüßt, wenn höhere Standards im Bereich Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Servicequalität festgeschrieben worden wären. Dies hätte einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der hohen Personalfluktuation geleistet, da selbige negative Auswirkungen auf die Sicherheit in der Luftverkehrsbranche hat.“

Darüber hinaus begrüßt die ETF die Übertragung der Verantwortlichkeiten multinationaler Unternehmen, welche von nun an der Zustimmung der jeweiligen nationalen Zivilluftfahrtbehörden bedarf. Zwar bedauern wir erneut, dass der Vorschlag eine Volllizensierung der Kabinenbesatzung erneut keinerlei Beachtung fand. Allerdings wurde unser Anspruch, jegliche black-box Regelung innerhalb des Cockpits zurückzuweisen, aufgenommen. Von nun an wird nur die sogenannte „real time communication“ im Falle eines Flugzeugunglücks aufgenommen. Ebenfalls begrüßen wir die Zurücknahme derjenigen Mindestservice-Bestimmungen, welche keinerlei Sicherheitsrelevanz besitzen.

Die ETF bedankt sich bei ihren Mitgliedern für die Bemühungen, unsere zentrale Botschaft auf allen Ebenen zu platzieren, um ein Europäisches Sicherheitssystem zu etablieren, dass den menschlichen Faktor als zentral und erfolgskritisch für die Branche begreift. Wir bleiben einer engen Zusammenarbeit mit der Agentur zugunsten der Beschäftigten und der gesamten Luftfahrtindustrie verpflichtet. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Rat der Europäischen Verkehrsminister um Zustimmung des Regulierungsentwurfs. Gleichzeitig kündigen wir an, darauf zu achten, dass der Einhaltung der vorgesehenen Beteiligung der Sozialpartner Rechnung getragen wird.

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