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Weitere Informationen zum Tarifabschluß bei der SAG

Am Mittwoch, 05. Februar, hat der Betriebsrat die Weiterführung der
Betriebsvereinbarung zur Flexibilisierung beschlossen. Die Betriebsvereinbarung war im Herbst vom Betriebsrat gekündigt worden, durch die sogenannte Nachwirkung wurde sie aber weiter angewandt.
Der Arbeitgeber hatt den Abschluß des Tarifvertrages mit der Bedingung verknüpft, daß die Betriebsvereinbarung neu und nahezu unverändert in Kraft gesetzt würde. Einzige Änderung: Zukünftig ist es nicht mehr zulässig, daß der Arbeitgeber eineseitig, also ohne Zustimmung des Beschäftigten, bei ein und derselben Schicht sowohl den Schichtbeginn als auch das Schichtende kurzfristig verändert. Das bringt ein kleines Stück mehr Planbarkeit in den Arbeitsalltag.

Die Betriebsvereinbarung kann erstmals wieder zum 31.08.2020 gekündigt
werden, genau wie der Tarifvertrag.

Für die Monate Oktober 2019 bis Februar 2020 wurde in der Tarifrunde eine rückwirkende Einmalzahlung vereinbart. Außerdem soll auch der Senioritätszuschlag rückwirkend ab Oktober gezahlt werden. Mit dem Arbeitgeber ist nun verabredet, daß die Senioritätszulage für die Monate Oktober 2019 bis Februar 2020 bereits Anfang März mit der Februarabrechnung zur Auszahlung an die betroffenen Beschäftigten gebracht wird. Auf die Einmalzahlung hat Anspruch, wer zwischen Oktober 2019 und Februar 2020 mindestens zeitweise bei der SAG beschäftigt war und heute auch beschäftigt ist. Diese Beschäftigten, erhalten ebenfalls bereits Anfang März mit der Februarabrechnung einen Abschlag auf diese Zahlung. Der genaue individuelle Anspruch wird dann im März errechnet und die fehlende Summe wird mit der Märzabrechnung Anfang April ausgezahlt.

Deine ver.di-Tarifkommission
Seref Araci, Fatih Osman Uzunay, John Monier,
Mustafa Armut, Murat Ünsal, Mohamed Amine
Cheik Mansour, Mahmuti Rexhep (Stellvertretung),
Ralf Brückner (ver.di-Sekretär),
Andreas Schackert (Verhandlungsführer)

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