Wir haben eine Tarifeinigung!
Feb. 2018, Newsver.di Tarifvertrag zum Gesundheitsschutz bei den Flughafenfeuerwehren steht!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die ver.di-Tarifkommission Flughafenfeuerwehren hat sich in der heutigen Sitzung mit dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten von Flughafenfeuerwehren beschäftigt, das Resultat der Verhandlungen mit den Arbeitgebern vom 7. Dezember 2017 bewertet, für gut befunden und ihm zugestimmt.
Was haben wir erreicht?
Einigkeit bestand von Anfang an mit den Arbeitgebern darüber, dass dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Einsatzdienst, die besonderen Risiken ausgesetzt sind, eine hohe Bedeutung zukommt. Der Gesundheitsschutz hat die Erhaltung der Gesundheit durch gesundheitsgerechte Verhältnisse am Arbeitsplatz sowie gesundheitsbewusstes Verhalten der Beschäftigten zum Ziel. Er basiert auf Maßnahmen der Unternehmen und aktivem Handeln der Beschäftigten.
Vorbehaltlich der Zustimmung der ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK öD) und der Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben wir eine Tarifeinigung, die für die Flughafenfeuerwehren im Geltungsbereich des TVöD Anwendung findet.
Sie soll zum 1. September 2018 in Kraft treten und regelt in drei Abschnitten Fragen des Sportangebots (Abschnitt I), des Informations- und Vorsorgeangebots (Abschnitt II) sowie der Absicherung bei Atemschutzuntauglichkeit (Abschnitt III).
So ist in Abschnitt I vereinbart, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten vier Stunden je Kalenderwoche Sport in geeigneten Räumlichkeiten und durch eine ausreichend dafür qualifizierte Person anzubieten hat, hiervon mindestens zwei Stunden während der Vollarbeitszeit.
Abschnitt II schreibt u.a. vor, dass als Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements regelmäßig Informationsveranstaltungen zur Aufklärung über präventive, gesundheitserhaltende oder –fördernde Verhaltensweisen und Maßnahmen anzubieten sind. Wir haben darüber hinaus die arbeitgeberseitige Kostenübernahmepflicht für eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen vereinbart.
Abschnitt III enthält die Regelungen zur finanziellen Absicherung der Feuerwehrleute, die zeitlich begrenzt (bis sechs Monate) oder dauerhaft atemschutzuntauglich werden.
Das geht von zumutbaren Maßnahmen zur Wiederherstellung der Atemschutztauglichkeit über die Entgeltsicherung bis hin zum Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Unternehmen mit Ausgleich eventueller Einkommensverluste durch eine monatliche Zulage, die 70% der Einkommensdifferenz ausgleicht.
Dieser Tarifvertrag gilt grundsätzlich bundesweit für alle unter den TVöD fallenden Flughäfen. Er verdrängt bestehende regionale oder örtliche Tarifverträge zum Gesundheitsschutz jedoch insoweit nicht, als diese konkrete inhaltliche Regelungen zu den Regelungsgegenständen der Abschnitte I, II oder III enthalten. Für bestehende Betriebsvereinbarungen zu diesem Themenfeld gilt eine Übergangsfrist bis 31. August 2019. Abweichende regionale oder örtliche Tarifverträge sind weiterhin möglich.
Wir werden zeitnah an den Standorten Informationsveranstaltungen organisieren, um Inhalt und Wirkungsweise der tariflichen Regelungen vorzustellen.
Eure Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di