WISAG- Tochter AGSB in Berlin:
Dez 2018, NewsTarifeinigung von ver.di Mitgliedern angenommen
Berlin, 18. Dezember 2019
Vom 16. – 18. Dezember 2018 hatten alle ver.di-Mitglieder der AGSB die Möglichkeit, über das Verhandlungsergebnis zum Integrationstarifvertrag und zum Zukunftssicherungs- und Sozialtarifvertrag abzustimmen. Die Beteiligung unser Kolleginnen und Kollegen war gewaltig, was auch der Bedeutung der Thematik geschuldet ist.
Insgesamt votierten mehr als 67% für die Annahme des Ergebnisses. Am Anschluss an die Abstimmung tagte die Tarifkommission der AGSB und hat sich dem Votum der Mitglieder angeschlossen. Damit werden die Tarifverträge jetzt unterschrieben und werden dadurch gültig.
Viele Kolleginnen und Kollegen haben dem Verhandlungsergebnis nur sehr widerwillig zugestimmt, ein sehr beachtlicher Teil hat es auch abgelehnt. Es ist unter den gegebenen Bedingungen für viele das Bessere von vielen schlechten Zukunftsszenarien der AGSB
Die WISAG hat mit dem Kauf der Globeground genau gewusst, was für ein Unternehmen sie kauft, welche Gehaltsstrukturen es gibt und welchen Erfahrungsschatz sie einkaufen. Deshalb ist es völlig inakzeptabel, dass die von WISAG gekaufte Globeground zerschlagen wurde und gegen Errungenschaften der Beschäftigten der separierten Unternehmen, die APSB und AGSB, systematisch vorgegangen wurde.
Der absolute Tiefpunkt war die Stilllegung der APSB und der Verlust von Arbeitsplätzen von vielen langjährigen, verdienten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Genau dieses Szenario zeichnete sich für uns als Tarifkommission mit der Stilllegung der AGSB am 1. April 2018 in Schönefeld für die komplette AGSB ebenfalls ab.
Das jetzt vorliegende Tarifwerk rettet nicht die AGSB. Es beschreibt aber ein Verfahren, nachdem die Beschäftigten der AGSB, sofern ein Wechsel in die WRS von Beschäftigten gewollt und der Beschäftigungsbedarf bei der WRS gegeben ist, in die WRS zu den bestehenden Konditionen wechseln können. Zusätzlich gibt es Regelungen unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Abfindungen gezahlt werden, wenn eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt. Damit dürfte zumindest der vergleichbare Tiefpunkt der APSB bei der AGSB verhindert worden sein.
Die Tarifkommission der WRS hat ihrem Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten der WRS ebenfalls zugestimmt.
Eure Haustarifkommission AGSB