Bodenverkehrsdienste: Urabstimmung über Tarifkompromiss hat am 4. April begonnen
Apr 2017, PressemitteilungP R E S S E I N F O R M A T I O N Nr. 70, Berlin, 03. April 2017
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat ihre Mitglieder bei den Bodenverkehrsdienstleistern an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld zu einer zweiten Urabstimmung aufgerufen. Bei der Abstimmung wird nach Zustimmung oder Ablehnung des am 28. März 2017 zwischen ver.di und den Arbeitgebern vereinbarten Tarifkompromisses gefragt. Nach der ver.di-Satzung müssen mindestens 25 Prozent der Mitglieder dem Tarifkompromiss zustimmen, damit der Arbeitskampf beendet werden kann. Die Abstimmung beginnt am kommenden Dienstag, dem 4. April 2017. Am darauf folgenden Freitag, dem 7. April 2017 wird ver.di das Ergebnis bekanntgeben.
Der Tarifkompromiss beinhaltet eine Laufzeit des Vertrages über drei Jahre und ein Volumen von mehr als 14 Prozent. In vier Erhöhungsschritten werden die Stundenlöhne deutlich bis 2019 erhöht, in einigen Vergütungsgruppen bis zu 1,90 Euro. Auch beim Tarifvertrag gibt es diverse Verbesserungen, die ver.di gefordert hatte. Vor allem sei es gelungen, den Flächentarifvertrag zu erhalten. So können über 2.000 Beschäftigte an den beiden Airports bei den fünf Firmen, die Bodenverkehrsdienste anbieten, von der Tarifeinigung profitieren.
Der Tarifeinigung waren zwei Warnstreiks im Februar vorangegangen. Anfang März votierten 98,6 Prozent der ver.di-Mitglieder für Streik. Es folgten am 10.3., 13.3. und 14.3.2017 insgesamt drei Streiktage, die den Berliner Flugverkehr fast vollständig zum Erliegen brachten. Tätig sind in Tegel und Schönefeld über 2.000 Beschäftigte bei fünf Unternehmen, neben der WISAG mit ihren Tochter- und Subunternehmen die Aeroground Berlin GmbH, die Swissport Berlin GmbH, die Ground Solution Berlin GmbH und deren Tochterunternehmen und die AHS Berlin Aviation Handling Service.
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Enrico Rümker, ver.di-Verhandlungsführer, mobil: 0171 / 33 83 288.
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